Aromen ABC

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A

Aroma

 

Naturidentischer Farb- und Geschmacksstoff,der erst in Verbindung mit Zucker sein Aroma entfaltet.

 

Aromaverordnung

 

Lebensmittelrechtlich werden alle Aromen in der Aromaverordnung geregelt. Die Kennzeichnung von aromatisierten Lebensmitteln richtet sich nach der Lebensmittel- Kennzeichnungsverordnung (LMKV). Nach der Aromaverordnung werden die Aromen in 6 Gruppen eingeteilt: - natürliche Aromastoffe - naturidentische Aromastoffe - künstliche Aromastoffe - Aromaextrakte - Reaktionsaromen - Raucharomen Die Aromen zählen zu den Lebensmitteln. Künstliche Aromastoffe und Raucharomen sind Zusatzstoffe und dürfen nur eingeschränkt verwendet werden.

D

Dextrose

 

Traubenzucker , kurz Glc, auch Dextrose oder D-Glukose genannt, ist ein Einfachzucker und gehört damit zu den Kohlenhydraten. àsiehe auch Dextrose

E

E-Nummern

 

E100

Kurkumin

 

E104

Chinolingelb

 

E110

Gelborange S, Sunsetgelb FCF

 

E122

Azorubin, Carmoisin

 

E124

Cochenillerot A; Ponceau 4R

 

E131

Patentblau V

 

E132

Indigotin; Indigokarmin

 

E150

Zuckerkulör; einfaches Zuckerkulör

 

E151

Brilliantschwarz BN, Schwarz PN

K

Kieselsäure

 

Vorkommen: Vollkorngetreide (z.B. Hafer, Gerste, Hirse, Weizen), Kartoffeln, ferner ballaststoffreiches Gemüse und Obst sowie in den Sprossen des Bambus.Traditionell wird Kieselerde als Nahrungsergänzung angeboten. Silicium geht in die Bildung von Haut, Haaren und Bindegewebe ein. à siehe auch Kieselsäure

L

Lactose

 

Als Milchzucker (auch Sandzucker, Laktose oder Lactose) bekannt, abgeleitet aus dem lat. lac, lactis (Milch) und der Endung -ose (Zucker) bezeichnet man den in Milch enthaltenen Zucker (Gehalt 1,5 bis 8 %). Milchzucker gehört zur Gruppe der Disaccharide (Zweifachzucker). àsiehe auch Lactose

M

Milchzucker

 

àsiehe Lactose

 

 

 

 

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