Kennzeichnungspflicht für Farbstoffe
Kennzeichnungspflicht für Farbstoffe
Seit dem 1.Juli 2010 sieht der Gesetzgeber eine neue Kennzeichnungspflicht für (Azo-)Farbstoffe vor.
So sind bestimmte Farbstoffe mit dem Hinweis zu kennzeichnen " kann die Aktivität und Aufmerksamkeit von Kindern beeinträchtigen".
Die kennzeichnungspflichtigen Farbstoffe sind:
- E102 Tartrazin
- E104 Chinolingelb
- E110 Gelborange S (Gelborange RGL)
- E122 Azorbin (Carmoisin)
- E124 Conchenillerot A (Ponceau 4R, Victoriascharlach 4R)
- E129 Allurarot ACfunfood4you kommt dieser Kennzeichnungspflicht natürlich in vollem Umfang nach.
- Diese Farbstoffe werden auch in Süßwaren, Desserts, Erfrischungsgetränken, Speiseeis, Backwaren und Alkoholika verwendet.